Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)
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Software: MCP Bridge — AI for Bitrix24
Licensor: HUB DESPACHOS Y PYMES S.L.
Effective date: 2026-06-05
Version: 1.2
1. Präambel
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (die „Vereinbarung”) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen (entweder einer natürlichen oder einer juristischen Person, nachfolgend der „Lizenznehmer”) und HUB DESPACHOS Y PYMES S.L., einer spanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Steuernummer (CIF) B76816875, eingetragen in Avenida Benito Pérez Armas, 2 - PTL 2,6 B, Santa Cruz de Tenerife, Spanien (nachfolgend „HUB Consultores” oder der „Lizenzgeber”), über die Nutzung des Softwareprodukts MCP Bridge — AI for Bitrix24 (nachfolgend die „Software”).
Die Software ist eine Integration, die Bitrix24 mit Assistenten auf Basis großer Sprachmodelle (LLM) wie Claude.ai, ChatGPT und anderen Clients verbindet, die das Model Context Protocol (MCP) unterstützen. Sie wird über den Bitrix24 Marketplace vertrieben.
Durch die Installation, den Zugriff auf oder die Nutzung der Software bestätigt der Lizenznehmer, die Bedingungen dieser Vereinbarung gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Stimmt der Lizenznehmer diesen Bedingungen nicht zu, darf er die Software nicht installieren oder nutzen.
Vorgesehene Nutzung — Business-to-Business (B2B). Die Software ist ausschließlich für die berufliche und geschäftliche Nutzung durch Organisationen bestimmt, die ein Bitrix24-Portal betreiben. Sie richtet sich nicht an Verbraucher (im Sinne des spanischen Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 — TRLGDCU). Sofern der Lizenznehmer nach geltendem Recht als Verbraucher gilt, gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung nur insoweit, als sie nicht im Widerspruch zu zwingenden Verbraucherschutzrechten stehen. Insbesondere gelten die Haftungsbeschränkung in Abschnitt 7 und die ausschließliche Gerichtsbarkeit in Abschnitt 12 nicht gegenüber Verbrauchern, soweit dies durch die Artikel 86 bzw. 90.2 des TRLGDCU untersagt ist. Verbraucher behalten alle Rechte, die ihnen durch die EU-Richtlinie 2019/770 über Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen gewährt werden.
2. Lizenzgewährung
Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung und der Zahlung etwaiger anfallender Gebühren gewährt HUB Consultores dem Lizenznehmer hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz zur Installation und Nutzung der Software auf einem Bitrix24-Portal, das im Eigentum des Lizenznehmers steht oder von ihm betrieben wird, ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Lizenznehmers.
Die Lizenz wird ausschließlich zur Nutzung in Verbindung mit einem gültigen Bitrix24-Konto gewährt. Die Software muss über den offiziellen Bitrix24 Marketplace installiert werden und unterliegt zusätzlich zu dieser Vereinbarung den eigenen Nutzungsbedingungen von Bitrix24.
3. Beschränkungen
Der Lizenznehmer darf weder selbst noch durch Dritte:
- die Software ganz oder teilweise modifizieren, anpassen, übersetzen, zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder disassemblieren, außer soweit dies nach geltendem Recht ausdrücklich gestattet ist;
- die Software kopieren, vervielfältigen, vertreiben, verkaufen, vermieten, unterlizenzieren oder anderweitig an Dritte übertragen;
- urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige Eigentumshinweise in der Software entfernen, ändern oder unkenntlich machen;
- die Software zur Entwicklung eines konkurrierenden Produkts oder Dienstes verwenden;
- die Software in einer Weise nutzen, die gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenschutz- und Privatsphärengesetze;
- die in der Software implementierten Sicherheits- oder Authentifizierungsmechanismen umgehen, aushebeln oder zu umgehen versuchen.
4. Geistiges Eigentum und Eigentumsrechte
Die Software und alle daran bestehenden Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse und Patente, sind und bleiben ausschließliches Eigentum von HUB Consultores. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass das Eigentum an der Software oder damit verbundenem geistigem Eigentum auf den Lizenznehmer übertragen wird.
Der Lizenznehmer behält das volle Eigentum an allen über die Software verarbeiteten Daten (einschließlich CRM-Daten, Aufgaben, Kontakten und sonstigen Inhalten, die durch die Nutzung von Bitrix24 durch den Lizenznehmer erzeugt werden). Die Software speichert die CRM-Daten des Lizenznehmers nicht; sie greift in Echtzeit über die Bitrix24 REST API auf diese Daten zu, ausschließlich um die Anfragen des Lizenznehmers zu erfüllen.
5. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Software unterliegt der Datenschutzerklärung, die unter https://mcp.hubtool.net/legal/privacy-en verfügbar ist. Für B2B-Lizenznehmer, die als Verantwortliche für die über die Software zugänglichen personenbezogenen Daten handeln, ist der Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA) unter https://mcp.hubtool.net/legal/dpa-en Bestandteil dieser Vereinbarung und legt die jeweiligen Rollen und Pflichten der Parteien gemäß Artikel 28 DSGVO fest.
6. Beendigung
Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum in Kraft, an dem der Lizenznehmer die Software installiert, und bleibt bis zu ihrer Beendigung wirksam.
Der Lizenznehmer kann diese Vereinbarung jederzeit beenden, indem er die Software von seinem Bitrix24-Portal deinstalliert.
HUB Consultores kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung und ohne Ankündigung beenden, wenn der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstößt oder wenn die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer gegen geltende Gesetze oder die Nutzungsbedingungen von Bitrix24 verstößt.
Nach Beendigung muss der Lizenznehmer jegliche Nutzung der Software einstellen und sie von seinem Bitrix24-Portal deinstallieren. Die Abschnitte 3 (Beschränkungen), 4 (Geistiges Eigentum), 7 (Haftungsbeschränkung), 8 (Freistellung) und 12 (Anwendbares Recht) bleiben über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus wirksam.
7. Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung
Diese Beschränkungen gelten ausschließlich für B2B-Lizenznehmer. Verbraucher behalten alle zwingenden Rechte gemäß der EU-Richtlinie 2019/770 und dem spanischen Verbraucherschutzrecht (TRLGDCU).
DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN” („AS IS”) UND „WIE VERFÜGBAR” („AS AVAILABLE”) BEREITGESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN.
HUB Consultores gewährleistet nicht, dass die Software unterbrechungsfrei, fehlerfrei oder vollständig sicher ist. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software von Drittdiensten abhängt (insbesondere der Bitrix24 REST API und dem vom Lizenznehmer angebundenen LLM-Anbieter, wie etwa Claude.ai oder ChatGPT), deren Verfügbarkeit und Verhalten außerhalb der Kontrolle von HUB Consultores liegen.
IM MAXIMAL NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG HAFTET HUB CONSULTORES IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, BEILÄUFIGE, BESONDERE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN ODER FÜR ENTGANGENEN GEWINN, DATENVERLUST ODER NUTZUNGSAUSFALL, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, SELBST WENN HUB CONSULTORES AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Für B2B-Lizenznehmer übersteigt die Gesamthaftung von HUB Consultores aus dieser Vereinbarung nicht den höheren der folgenden Beträge: (i) den vom Lizenznehmer für die Software während der zwölf (12) Monate vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlten Betrag oder (ii) einhundert Euro (€100). Nichts in dieser Vereinbarung schließt die Haftung aus oder beschränkt sie für Betrug, grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten, Tod oder Körperverletzung, für Schäden aus einem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung gemäß Artikel 82 DSGVO oder für jede sonstige Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann.
8. Freistellung
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, HUB Consultores, seine Führungskräfte, Mitarbeiter, Vertreter und verbundenen Unternehmen von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich ergeben aus oder im Zusammenhang stehen mit:
- der Nutzung der Software durch den Lizenznehmer unter Verstoß gegen diese Vereinbarung, geltende Gesetze oder Rechte Dritter;
- dem Inhalt der Daten, die der Lizenznehmer über die Software verarbeitet;
- dem Versäumnis des Lizenznehmers, von seinen eigenen Endnutzern die erforderlichen Einwilligungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten über Bitrix24 und die Software einzuholen.
HUB Consultores wird den Lizenznehmer unverzüglich über einen solchen Anspruch informieren und ihn auf Kosten des Lizenznehmers angemessen bei der Verteidigung unterstützen.
9. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für ein Versäumnis oder eine Verzögerung bei der Erfüllung, die durch Umstände außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Terrorismus, bürgerliche Unruhen, behördliche Maßnahmen, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, Cyberangriffe, Pandemiebeschränkungen oder Ausfälle vorgelagerter Anbieter (einschließlich Bitrix24, der LLM-Anbieter oder der Cloud-Infrastrukturanbieter). Die betroffene Partei wird die andere unverzüglich benachrichtigen und sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang um die Wiederaufnahme der Leistung bemühen.
10. Änderungen der Vereinbarung
HUB Consultores kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit aktualisieren, um Änderungen der Software, des geltenden Rechts oder der Geschäftspraktiken Rechnung zu tragen. Wesentliche Änderungen werden über das Benachrichtigungspanel „What’s new” der Software mitgeteilt und treten an dem in der aktualisierten Version angegebenen Datum in Kraft. Die fortgesetzte Nutzung der Software nach einer Änderung gilt als Annahme der aktualisierten Vereinbarung. Akzeptiert der Lizenznehmer die Änderungen nicht, muss er die Software deinstallieren.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dadurch in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben verhandeln, um die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die im größtmöglichen Umfang die ursprüngliche wirtschaftliche Absicht erreicht.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht Spaniens und ist nach diesem auszulegen, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.
Für B2B-Lizenznehmer unterliegt jede Streitigkeit, die sich aus oder im
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, der ausschließlichen Gerichtsbarkeit
der Gerichte von Santa Cruz de Tenerife, Spanien. Für Verbraucher-Lizenznehmer
sind Streitigkeiten den Gerichten am Wohnsitz des Verbrauchers vorzulegen, wie es
Artikel 90.2 TRLGDCU vorschreibt. Verbraucher-Lizenznehmer in Spanien können
außerdem eine alternative Streitbeilegung über die zuständige Verbraucherbehörde
(Dirección General de Consumo ihrer autonomen Gemeinschaft oder die spanische
nationale Verbraucherbehörde) oder über eine akkreditierte Stelle für alternative
Streitbeilegung (ADR) in ihrem EU-Wohnsitzland in Anspruch nehmen. Die zuvor unter
ec.europa.eu/consumers/odr verfügbare Plattform der Europäischen Kommission zur
Online-Streitbeilegung (ODR) wurde am 20. Juli 2025 durch die Verordnung (EU)
2024/3228 geschlossen und steht daher nicht mehr als Weg zur Verfügung.
13. Sprache
Diese Vereinbarung ist in englischer Sprache abgefasst. Jede zur Erleichterung des Lizenznehmers bereitgestellte Übersetzung hat keine rechtliche Wirkung; im Falle von Widersprüchen ist die englische Fassung maßgebend, außer wenn zwingendes Recht etwas anderes verlangt (z. B. das Recht eines Verbrauchers auf einen Vertrag in seiner eigenen EU-Sprache).
14. Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung stellt zusammen mit der Datenschutzerklärung und (sofern zutreffend) dem Auftragsverarbeitungsvertrag die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Software dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen oder Zusicherungen, ob schriftlich oder mündlich. Ein Verzicht auf eine Bestimmung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
15. Kontakt
Bei Fragen zu dieser Vereinbarung kann der Lizenznehmer HUB Consultores kontaktieren unter:
- Email: [email protected]
- Address: Avenida Benito Pérez Armas, 2 - PTL 2,6 B, Santa Cruz de Tenerife, Spain
- Phone: +34 822 684 008
Last updated: 2026-06-05 Version: 1.2
Änderungsprotokoll
v1.2 (2026-06-05) — DSGVO-Härtungsprüfung (Abstimmung mit DPA v1.1 und Privacy v1.2):
- §7 — Ausnahme von der Haftungsbeschränkung präzisiert: ausdrücklicher Verweis auf Schäden aus einem Verstoß gegen Art. 82 DSGVO hinzugefügt, um die Unklarheit zu beseitigen, ob die Obergrenze von €100 / 12 Monaten jemals auf die Datenschutzhaftung anwendbar sein könnte.
- §12 — Verweis auf die ODR-Plattform der Europäischen Kommission entfernt. Die Plattform wurde am 20. Juli 2025 durch die Verordnung (EU) 2024/3228 geschlossen (zur Aufhebung der Verordnung (EU) 524/2013). Verbraucher werden nun an die zuständige nationale Verbraucherbehörde oder akkreditierte ADR-Stellen in ihrem Wohnsitzland verwiesen.
v1.1 (2026-05-21) — B2B-Klausel, Verbraucher-Ausnahme, Freistellung, höhere Gewalt, salvatorische Klausel, Spracherklärung hinzugefügt.